Allgemeine Chorregeln

Glad(E)makers e.V.
Gültig ab 09.08.2011

Allgemeine Chorregeln

Wer sich für die Glad(E)makers als Verein entscheidet, möchte mit musikalisch hohem Anspruch für ein deutlich verbessertes Miteinander und Engagement für die Belange unserer Mitmenschen werben.

Beginnend mit der Arbeit in den Proben und gipfelnd in den Auftritten steht jeder

Glad(E)maker als Vorbild für Werte wie Respekt, positives Denken und soziales Verhalten. Auch außerhalb der vereinseigenen Veranstaltungen erhoffen wir uns eine Fortsetzung dieses vorbildhaften Verhaltens.

Jeder Glad(E)maker darf auf Unterstützung und Hilfe hoffen und wird diese auch Chor- und Vereinsmitgliedern gegenüber seinem Können entsprechend leisten. Wer ein Mitglied der Glad(E)makers werden möchte, ist bereit, diese Botschaft auch zu vertreten nach allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften.

In einer angenehmen und positiven Probenatmosphäre lernt jeder leichter und ist auch in der Lage, über sich selbst hinaus zu wachsen. Erfolg musikalischer Natur ist ausdrücklich gewünscht. Jeder Glad(E)maker wird diesen zugunsten schwächerer Menschen nutzen und somit auch anderen helfen, ebenfalls diesen Erfolg erleben zu können. Er freut sich über die Erfolge anderer Menschen, setzt sich ohne Erwartungshaltungen über die Probenarbeit hinaus für den Chor und Außenstehende ein.

Es wurden für die Glad(E)makers ergänzend zur Satzung bestimmte Chorregeln erarbeitet mit dem Ziel, diese besondere Arbeit auf hohem Niveau und eine möglichst angenehme Probenatmosphäre zu ermöglichen und zu erleichtern. Diese gelten für alle Chöre, es sei denn, es gelte chorspezifische Regeln.

Voraussetzungen:

Für die Aufnahme in den Reihen der Glad(E)makers und einem seiner Chöre bedarf es eines Antrages in Form des Aufnahmeformulars des Glad(E)makers e.V. gemäß der Vereinssatzung Punkt 3, Absatz C. Hinzu sind die für den jeweiligen gewählten Chor die jeweils geltenden Chorregeln schriftlich zu bestätigen.

Wechselt das Mitglied den Chor, hat er die neuen Regeln zu erhalten und schriftlich zu akzeptieren.

Neueinsteiger dürfen sofort an Proben teilnehmen. Die Chorleitung behält sich das Recht vor, das gesangliche Können sowie die Repertoiresicherheit vor Auftritten zu überprüfen.

Wir erwarten von einem Glad(E)makers-Mitglied:

● Zuverlässigkeit

● Teamfähigkeit

● Engagement für den Chor und seine Belange sowie seine Mitglieder

● Fleißiges und motiviertes Mitarbeiten in den Proben

● Regelmäßige Teilnahmen an Proben und Auftritten des Chores

Probenregeln:

Glad(E)makers erscheinen pünktlich zu allen Proben und Auftritten, beteiligen sich aktiv an allen Übungen und Workshopproben, ermöglichen eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre und vermeiden Störungen.

Wenn die Chorleitung oder ein Admin / Koordinator spricht, hören die Chormitglieder zu und leisten Anweisungen Folge. Glad(E)makers verhelfen einander dazu, motiviert und mit Spaß an sich und der musikalischen Leistung arbeiten zu können. Konstruktive Kritik, die zu Verbesserungen sowohl an der Probenarbeit als auch anderen Bereichen sowie persönlichen Leistungen führen, ist ausdrücklich erwünscht.

Die Proben werden eröffnet / beendet durch die Chorleiterin. Wer zu spät kommt bzw die Probe vorzeitig verlässt, gilt als “nicht da gewesen”. Die Chorleiterin und die verantwortlichen Admins haben das Recht, bei Verweigerungshaltung, störendem Verhalten etc. Teilnehmer aus der Probe zu verweisen. In diesem Fall wird der Anwesenheitspunkt aberkannt. Bei 3 Verweisen dieser Art innerhalb eines Vierteljahres wird die Auftrittsberechtigung für einen Monat komplett entzogen.

Ausnahmen sind unter “höhere Gewalt” auch hier zulässig.

Wer zu spät kommt, wartet bis zur Pause.

Folgende Aktionen führen zum Verweis aus der Probe:

● Verweigerungshaltungen in den Proben (ACHTUNG: Auch Verweigerung von Mitarbeit den Admins gegenüber können bei wiederholtem Verhalten zur Beurlaubung oder zum Ausschluss aus dem Chor führen!)

● Destruktive und abwertende Kommentare

● Mehrfaches bewusstes Stören der Probe

● Generell: Respektloses Verhalten Chormitgliedern und Leitung gegenüber

Jedes Chormitglied ist aufgerufen, beim Aufräumen nach einer Chorprobe innerhalb des Probenraumes aktiv mit zu helfen.

Anwesenheitsregelungen: 

Survivors 
Hochleistungschor

Proben: 3 Mal in der Woche
Im Monat können 12 Hauptpunkte erreicht werden.

6 Probenpunkte müssen erreicht werden
Anwärtern wird für je 2 besuchte Montagsproben je ein Hauptpunkt angerechnet.

 

Auftritte: 

Großauftritte (GA) sind nur möglich, wenn das Mitglied vorher 50 % der Kleinauftritte (KA) des vorangegangenen Monats mitgesungen hat.

Aktive Survivors ohne Auftrittserlaubnis können sich durch aktive Mithilfe vor Ort trotzdem einen KA-Punkt holen.

Survivors mit Auftrittsberechtigung haben je nach Altersklasse zusätzlich auch für alle anderen Chöre (außer speziellen Projektchören) das Recht, mit auf die Bühne zu gehen, so die Generalprobe vorher besucht wurde.

Vereinsmitglieder, die bei den Survivors Stammitglied oder Anwärter auf einen Stammplatz bei den Survivors sind, werden gemäß den Anwesenheitsregeln der Survivors beurteilt und entsprechend ihre Auftrittsgenehmigung erhalten, unabhängig davon, ob sie SoulKeepers- oder Soulistixmitglieder sind.

Soulistix 
Leistungschor

Proben: 2 Mal in der Woche
Im Monat können 8 Hauptpunkte erreicht werden
4 Probenpunkte müssen erreicht werden

 

Auftritte: 

Großauftritte (GA) sind nur möglich, wenn das Mitglied vorher 50 % der Kleinauftritte (KA) des vorangegangenen Monats mitgesungen hat.

Soulistix ohne Auftrittserlaubnis können sich durch aktive Mithilfe vor Ort trotzdem einen KA-Punkt holen.

Die Auftrittsgenehmigung gilt nur für Auftritte der Soulistix.

Vereinsmitglieder, die bei den Soulistix mitsingen, werden gemäß den Anwesenheitsregeln der Soulistix beurteilt und entsprechend ihre Auftrittsgenehmigung erhalten. Soulistix, die zusätzlich Survivor-Stammitglieder oder -anwärter sind, werden hingegen nach Survivors-Regeln beurteilt.

 

Soulkeepers 
Kinder- und Jugendchor / Leistungschor

 

Proben: 

Proben: 2 Mal in der Woche
Im Monat können 8 Hauptpunkte erreicht werden

4 Probenpunkte müssen erreicht werden
Auftritte: 

Großauftritte (GA) sind nur möglich, wenn das Mitglied vorher 50 % der Kleinauftritte (KA) des vorangegangenen Monats mitgesungen hat.

SoulKeepers ohne Auftrittserlaubnis können sich durch aktive Mithilfe vor Ort trotzdem einen KA-Punkt holen.

Die Auftrittsgenehmigung gilt nur für Auftritte der SoulKeepers.

Vereinsmitglieder, die bei den SoulKeepers mitsingen, werden gemäß den Anwesenheitsregeln der SoulKeepers beurteilt und entsprechend ihre Auftrittsgenehmigung erhalten. SoulKeepers, die zusätzlich Survivor-Stammitglieder oder -anwärter sind, werden hingegen nach Survivors-Regeln beurteilt.

 

Social Soul Band 
Glad(E)makers-Band

Proben: 

Proben: 3 Mal in der Woche + zusätzliche reine Bandproben
Im Monat können 12 Hauptpunkte erreicht werden

Auftrittsberechtigung für Begleitung SoulKeepers / SoulistiX: 4 Punkte

Auftrittsberechtigung für Begleitung Survivors: 6 Punkte

 

Auftritte:

Großauftritte (GA) sind nur möglich, wenn das Mitglied vorher 50 % der Kleinauftritte (KA) des vorangegangenen Monats mitgesungen hat.

Bandmitglieder ohne Auftrittserlaubnis können sich durch aktive Mithilfe vor Ort trotzdem einen KA-Punkt holen.

 

Die Auftrittsgenehmigung gilt nur für Auftritte der SoulKeepers.

Vereinsmitglieder, die bei den SoulKeepers mitsingen, werden gemäß den Anwesenheitsregeln der SoulKeepers beurteilt und entsprechend ihre Auftrittsgenehmigung erhalten. SoulKeepers, die zusätzlich Survivor-Stammitglieder oder -anwärter sind, werden hingegen nach Survivors-Regeln beurteilt.

 

Jam! / Projektgruppen / Instrumentalgruppen / Projektchöre 

Proben:

1 Mal in der Woche

Im Monat können 4 Nebenpunkte erreicht werden.

Auftrittsgenehmigung ist projektabhängig. Als Faustregel gilt: Mindestens die Hälfte der Projektproben muss besucht worden sein / 50-%-Regel
Wir unterscheiden Auftritte wie folgt:

● Kleinauftritte:

Gottesdienste, (private) Feiern und Anlässe, öffentliche Auftritte im kleineren Rahmen (eine halbe Stunde und kürzer) sowie Auftritte, die an Werktagen vor 17 Uhr stattfinden.

Um an diesen teil zu nehmen, reicht die Anwesenheit von 50 % der Proben innerhalb der letzten 6 Wochen sowie die Teilnahme an den jeweiligen Generalproben. Die Teilnahme fließt in die Anwesenheitsstatistik ein für Großauftritte
● Großauftritte:

Konzerte open air und innerhalb fester Räumlichkeiten, TV-Auftritte, prestigeträchtige Auftritte, Teilnahme an Festivals und Wettbewerben, Konzertreisen etc

Teilnahmeberechtigt ist, wer innerhalb der letzten 6 Wochen 50 % inklusive der Kleinauftritte erreicht hat. Aus besonderem Grund (wie Wettbewerbe) ist eine höhere Anwesenheitsrate (z.B. 60 %) möglich. Dies wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Wer die Teilnahmeberechtigung erhält und wer nicht, teilen wir online und in den Proben mit. Die Chorleitung hat zudem ein Recht, vor Auftritten auch kurzfristig Leistungsüberprüfungen anzuberaumen.

Jedes Chormitglied kümmert sich eigenständig um den Erhalt der erforderlichen Chorkleidung. Die Admins / Koordinatoren, die Chorleitung und der Vorstand haben das Recht, Chormitgliedern aufgrund nicht vorhandener oder geeigneter Chorkleidung die Teilnahme an Auftritten zu verweigern. Dazu gehört: Chorshirt, schwarze einfarbige Hose, schwarze Schuhe und für Auftritte im kirchlichen Rahmen die Robe.

Bei Auftritten während der Schulzeit benötigen wir für die Schüler unter 18 Jahren eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, sowie des zuständigen Lehrers und teilen rechtzeitig Formulare dafür in den Proben aus.

Wer aufgrund der nicht erfüllten Anwesenheitsregeln nicht an einem Auftritt Auftretende/r teilnehmen darf, aber trotzdem erscheint und bei Arbeiten rund um diesen Auftritt (Techniktransport / Auf- und Abbau, Verkauf von CD’s oder Betreuungsaufgaben) mit anpackt, erhält trotzdem seinen Anwesenheitpunkt. Dies gilt für alle Kleinauftritte. Bei Großauftritten wird es zu Einzelfallentscheidungen kommen.

 

Ruhend-Erklärung oder Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Chorpause von 8 – 12 Wochen bei den Survivors ist zulässig, muss aber vor Antreten der Pause beim Vorstand und der Chorleitung angekündigt werden. Nach Beendigung der Chorpause muss der Betreffende damit rechnen, (erneut) einen Leistungsnachweis zu erbringen. Das weitere Verfahren gilt dann nicht nur  für Survivors wie oben beschrieben (Anwärterschaft). Sollte eine Chorpause aufgrund einer akuten, längeren Erkrankung notwendig sein, wird es zu Einzelfallregelungen kommen.

Zu einer befristeten Beurlaubung kommt es, wenn:

  • Nachweisbar schulische Leistungen unter der Chorarbeit leiden.
  • Der Betreffende wird solange von den Proben und Auftritten befreit, bis die Leistungen sich stabilisiert oder verbessert haben. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern.
  • Aufgrund beruflicher Verpflichtungen außerhalb der Region nicht am Probenbetrieb teilgenommen werden kann
  • Urlaube / Klassenfahrten etc.
  • Mehr als 2 Monate Beitragsrückstände aufgelaufen sind. Hier spricht der Vorstand ein Proben- und Auftrittsverbot aus. Dies wird erst zurück genommen, wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen wurde und die Beiträge wieder gezahlt werden.

Zu einem vollständigen Ausschluss von den Proben und Auftritten  kommt es, wenn:

  • Dem Chor und dem Verein sowie einzelnen Mitgliedern chorintern und -extern fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird (siehe Satzung des Prayers & Preachers e.V.). Dies kann in weiterer Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verein sowie jeglicher Vereinsveranstaltungen führen.
  • Bei Beitragsrückständen von mehr als 3 Monaten, hier spricht der Vorstand den Ausschluss aus. Dies hat allerdings auch den Vereinsausschluss zur Folge (siehe Satzung des Glad(E) makers eV)

Regelergänzung vom 28.04.2011

In Gottesdiensten gilt:

- Handyverbot

- Redeverbot

- Keine Lebensmittel oder Getränke

- Respektvolles Verhalten anderen Gemeindemitgliedern oder dem Pastor gegenüber
- Für Kids: Auch diese bleiben in Gottesdiensten auf ihrem Platz

Krasse Verstöße können zur Aberkennung des Kleinauftrittspunktes führen.

2. Nachhilfe 

Admins haben das Recht, die Teilnahme eines Sängers aus Ihrem Chor / Ihrer Stimmlage in Nachhilfeeinheiten zu verlangen, um seine Entwicklung zu fördern und auf den Stand der anderen Sänger des jeweiligen Chores zu bringen.

Chormitglieder von SoulKeepers (ab 10 Jahre), Survivors und Soulistix haben zudem das Recht, an solchen Extraproben freiwillig teil zu nehmen, es sei denn, dass der betreffende Coach die Gruppe selbst zusammen stellt und für Freiwillige schließt.

Wer in diese Proben von Admins, Chefcoach, pädagogischer Leitung und / oder Chorleitung von seiten der Chorleitung oder der Admins (nach Absprache mit der Chorleitung) zitiert wird, muss diese besuchen. Ansonsten wird die Auftrittsberechtigung solange ausgesetzt, bis durch Probenleistung und / oder Prüfung nachgewiesen ist, dass deutliche Fortschritte erzielt wurden. Es gilt eine Mindestteilnahme von 60 % der Proben in einem Monat. Wer mehr als 50 %, aber weniger als 60% an Teilnahme hat, muss mit Prüfung rechnen. Diese Prozentzahlen entfallen bei jenen Mitgliedern, die FREIWILLIG die Nachhilfe besuchen. Alle Teilnehmer erhalten pro Nachhilfe einen Neigungspunkt (0,5 Punkte).

 

Regelergänzung vom 16.02.2011: 

Zum Thema Sauberkeit:

Gibt es zur Hygiene eines Menschen mehrfach Beschwerden, wird wie folgt verfahren:

1. Derjenige wird umgehend nach Hause geschickt – auch bei Auftritten.

2. Die Probe / der Auftritt wird als “nicht da gewesen“ gewertet und der Anwesenheitspunkt aberkannt.

 

Die Admins sind angehalten, die Leute, die dahingehend auffallen, sofort nach Hause zu schicken.


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