Survivors-Chorregeln

Glad(E)makers e.V.

Chorregeln Survivors

Der Leistungschor Glad(E)makers: Survivor ist die Gruppe der zuverlässigsten, engagiertesten Glad(E)makers und möchte mit musikalisch hohem Anspruch für ein deutlich verbessertes Miteinander und Engagement für die Belange unserer Mitmenschen werben.

Beginnend mit der Arbeit in den Proben und gipfelnd in den Auftritten steht jeder Survivor als Vorbild für Werte wie Respekt, positives Denken und soziales Verhalten. Auch außerhalb der vereinseigenen Veranstaltungen erhoffen wir uns eine Fortsetzung dieses vorbildhaften Verhaltens. Jeder Survivor darf auf Unterstützung und Hilfe hoffen und wird diese auch Chor- und Vereinsmitgliedern gegenüber leisten. Wer ein Mitglied der Survivors werden möchte, ist bereit, diese Botschaft auch zu vertreten nach allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften.

In einer angenehmen und positiven Probenatmosphäre lernt jeder leichter und ist auch in der Lage, über sich selbst hinaus zu wachsen. Erfolg musikalischer Natur wird jeder Survivor nicht nur anstreben, sondern auch zugunsten schwächerer Menschen nutzen und somit auch anderen helfen, ebenfalls diesen Erfolg erleben zu können. Er freut sich über die Erfolge anderer Menschen, setzt sich ohne Erwartungshaltungen über die Probenarbeit hinaus für den Chor und Außenstehende ein.

Mit Gründung der Survivors sowie der Glad(E)makers wurden Regeln erarbeitet mit dem Ziel, diese besondere Arbeit auf hohem Niveau und eine möglichst angenehme Probenatmosphäre zu ermöglichen und zu erleichtern.

 

Voraussetzungen:

Die Glad(E)makers: Survivors setzen sich aus 28 SängerInnen zusammen.

Sollten mehr Anwärter Anträge auf Aufnahme stellen, als Plätze innerhalb des Chores vorhanden sind, wird eine Warteliste erstellt. Für die Aufnahme im Leistungschor Survivors bedarf es eines Antrages. Dieser kann mündlich bei der Chorleitung oder der Pädagogischen Leitung eingereicht werden. Beide Seiten prüfen diesen Antrag und teilen dem Betreffenden die Entscheidung, ob diesem entsprochen wird, mündlich mit.

Bevorzugt werden SängerInnen, die länger als 3 Monate innerhalb des Vereines in Chören tätig waren und sich dort bereits durch Teamfähigkeit, ein positives Sozialverhalten, Engagement und Zuverlässigkeit empfohlen haben. Ebenso wird nicht ausschließlich nach Datum des Antrags, sondern auch nach musikalischen Kriterien (wie ein Auffüllen der unterbesetzten Stimmlage) entschieden.

Wir erwarten von einem Survivor:

• Zuverlässigkeit

• Teamfähigkeit

• Engagement für den Chor und seine Belange sowie seine Mitglieder über das gewöhnliche Maß hinaus

• Fleiß und motiviertes Mitarbeiten in den Proben

• Regelmäßige Teilnahmen an Proben und Auftritten des Chores

• Die vollständige Beachtung der Chorregeln sowie der Satzung des Glad(E)makers e.V.

 

Probenregeln:

Die Survivors erscheinen pünktlich zu allen Proben und Auftritten, beteiligen sich aktiv an allen Übungen und Workshopproben und ermöglichen eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre und vermeiden Störungen. Eine möglichst regelmäßige Teilnahme an Proben und Auftritten wird ebenfalls voraus gesetzt.

Wenn die Chorleitung oder ein Coach spricht, hören die Survivors zu und leisten Anweisungen Folge. Die Survivors verhelfen einander dazu, motiviert und mit Spaß an sich und der musikalischen Leistung arbeiten zu können. Konstruktive Kritik, die zu Verbesserungen sowohl an der Probenarbeit als auch anderen Bereichen sowie persönlichen Leistungen führen, ist ausdrücklich erwünscht.

Wer nicht pünktlich zu den Proben erscheint, wartet bis zur nächsten Probenpause.

Folgende Aktionen führen zum Verweis aus der Probe:

• Verweigerungshaltungen in den Proben – auch Verweigerung von Mitarbeit den Coaches gegenüber können bei wiederholtem Verhalten zur Beurlaubung oder zum Ausschluss aus dem Chor führen

• Destruktive und abwertende Kommentare

• Mehrfaches bewusstes Stören der Probe

• Generell: Respektloses Verhalten Chormitgliedern und der Chorleitung gegenüber

(Auslachen oder Niedermachen von Mitsängern etc.)

 

Anwesenheitsregelungen:

Jeder Survivor muss, um auftreten zu dürfen, durch seine Probenbesuche 6 Punkte im Monat zusammen bekommen, um überhaupt auftreten zu dürfen.

 

Die Hauptproben zählen 1 Punkt 

Hier die Übersicht für Stamm-Mitglieder bzw. Anwärter (monatliche Angaben):

Survivors (Stammbesetzung):

Erreicht werden müssen: 6 P.
Maximal erreicht werden können: 12 Hauptprobenpunkte sowie weitere über Neigungsproben

Survivors (Anwärter)

Erreicht werden müssen: 6 P.
Maximal erreicht werden können: 12 P

Achtung: Montagsproben werden Anwärtern nur als halben Punkt angerechnet. Hier gilt allerdings: 2 Montagsproben ergeben 1 P.

 

Die Auftrittsberechtigung erhält nur, wer insgesamt 6 Punkte erreicht hat.

Die Chorleitung hat das Recht, Sonderproben anzusetzen, die den Status einer Generalprobe erhalten.

Damit ein Survivor an einem Auftritt teilnehmen kann, ist neben der Erfüllung oben genannter Anwesenheitszeiten der Besuch der Generalprobe Pflicht.

 

Einzige Ausnahmen für ein Fehlen bei der Generalprobe sind:

Schichtdienst / Arbeit

Ärztliche Notfälle Schulveranstaltungen mit schriftlichem Nachweis

Als Generalprobe gilt grundsätzlich die letzte Probe im aktuellen Probenraum und alle nachfolgenden Proben, die zum Auftritt direkt dazu gehören (Stellproben / Soundcheck etc.).

Wer die Teilnahmeberechtigung erhält und wer nicht, teilen wir schriftlich im betreffenden Internetforum und in den Proben jeweils zum 01. eines jeden Monats mit. Diese Zahlen gelten dann bis zur Veröffentlichung der nächsten Anwesenheitszeiten. Bei Besetzungsproblemen hat die Chorleiterin das Recht, eine erneute Auflistung zu verlangen, die ebenfalls in geeigneter Form öffentlich gemacht wird.

 

Auftrittsregeln

Wir unterscheiden Auftritte wie folgt:

• Kleinauftritte:

Gottesdienste, (private) Feiern und Anlässe, öffentliche Auftritte im kleineren Rahmen (eine halbe Stunde und kürzer) sowie Auftritte, die an Werktagen vor 17 Uhr stattfinden.

Teilnahmeberechtigt ist, wer innerhalb der letzten 4 Wochen 6 Probenpunkte erreicht hat.

Die Teilnahme fließt in die Anwesenheitsstatistik für Großauftritte ein

 

• Großauftritte:

Konzerte open air und innerhalb fester Räumlichkeiten, TV-Auftritte, prestigeträchtige Auftritte, Teilnahme an Festivals und Wettbewerben, Konzertreisen etc

Teilnahmeberechtigt ist, wer innerhalb der letzten 4 Wochen 6 Probenpunkte sowie 50% Anwesenheit bei Kleinauftritte erreicht hat.

ACHTUNG: Aus besonderem Grund (wie Wettbewerbe) ist eine höhere Anwesenheitsrate (Hauptprobenpunktzahl) oder die Ansetzung von Sonderproben mit Generalprobenstatus möglich. Dies wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Chorleitung hat zudem ein Recht, vor Auftritten für Anwärter und Stamm-Mitglieder der Survivors Leistungsüberprüfungen anzuberaumen.

Wer keine Auftrittserlaubnis aufgrund der Anwesenheit erhalten hat, trotzdem aber die auftretenden Survivors begleitet und aktiv bei allen für den Chor oder den Auftritt nötigen Arbeiten hilft, kann sich die Anwesenheit für Kleinauftritte anerkennen lassen. Hier entscheiden Vorstand und Admins / Koordinatoren je nach erbrachter Leistung.

Bei Besetzungsproblemen innerhalb anderer Ensembles und Chöre hat die Chorleitung das Recht, Survivors-Chormitglieder mit entsprechender Auftrittsberechtigung und dem nötigen Können für einzelne Auftritte zu berufen. Dies findet in einer der Situation angemessenen Einzelfallregelung statt.

Berufen werden können auch Anwärter in Praxisphase.

Bei Auftritten während der Schulzeit benötigen wir für die Schüler eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, sowie des zuständigen Lehrers und teilen rechtzeitig Formulare dafür in den Proben aus. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Auftritte in Schulen oder vor Schülern.

Verlauf der Anwärterschaft

Interessierte Chorsänger können jeweils zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres in die Anwärterschaft starten. Während der gesamten Anwärterschaft hat sich der Anwärter an die Chorregeln zu halten. Wiederholte oder / und grobe Verstöße gegen diese Chorregeln führen zur sofortigen Aberkennung der Anwärterschaft. In besonders schweren Fällen kann ein erneutes Antreten der Anwärterschaft ausgeschlossen werden.

 

Übersicht:

1. Phase – Zuverlässigkeit unter Beweis stellen

• Hauptproben 3 Monate dabei sein mit 50 % der monatlichen Hauptproben • Prüfung vor Musikalischer Leitung, der Pädagogischer Leitung sowie einem Admin /

Koordinator

• Zeitpunkt der Prüfung entscheidet die Chorleitung

Jeder Prüfling erhält nach der Prüfung ein individuelles Feedback (Leistungsbeurteilung) durch die Chorleitung, die pädagogische Leitung und den jeweiligen Admin. Auch die Leistungen innerhalb der bis zum Prüfungszeitpunkt besuchten Proben fließen in die Bewertung mit ein. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren bitten wir ein Elternteil hinzu und ein Mitglied des erweiterten Vorstandes wird ebenfalls während des Feedbacks zugegen sein.

Hält der Anwärter seine Anwesenheitspflicht innerhalb der Stufe 1 nicht vollständig ein, bekommt er die Chance, zum nächsten Aufnahmezeitpunkt erneut in eine Anwärterschaft zu starten.

 

2. Phase – Zulassung zu Gesamtproben

• Die Survivorgesamtprobe (Montagsprobe) wird bei Anwärtern nur als halbe Hauptprobe anerkannt, aber gewertet.

• Prüfung vor Musikalischer- / Pädagogischer Leitung sowie einem Admin / Koordinator aus JEDER Stimmlage

• Zeitpunkt der Prüfung entscheidet die Chorleitung

Nach bestandener Leistungsüberprüfung erhält der Anwärter die Zulassung für die Teilnahme an der Survivors-Gesamtprobe. Diese wird Anwärtern nicht als Hauptprobe anerkannt.

Es sind monatlich 6 Punkte zu erreichen mit einem Pflichtanteil von 5 Hauptproben.Hält der Anwärter seine Anwesenheitspflicht innerhalb der Stufe 2 nicht vollständig ein, rutscht der Betreffende in die Anwärterstufe 2 zurück.

Nach mindestens einem Monat und spätestens 3 Monaten wird der Neuling einer erneuten Leistungsüberprüfung in Choreographie, Gesang und Interpretation unterzogen. Er hat die Chance, bei Nichtbestehen diese Prüfung zu wiederholen.

 

3. Phase – Praxisphase

• Praxisphase: Auftrittserlaubnis inklusive bei entsprechender Punktzahl

• Erreichen insgesamt von 6 Punkten mit 5 Hauptproben. Die Survivorgesamtprobe wird bei

Anwärtern nicht als Hauptprobe anerkannt, aber gewertet.

• Kleinauftritte müssen zu mindestens 50% mitgemacht werden

• Befragung der jeweiligen Stimmlage durch Admin und Chorleitung und Abstimmung über

Aufnahme in die Stamm-Mannschaft

• Den Zeitpunkt der Aufnahme entscheiden Chorleitung, Pädagogische Leitung und Stimm-Admins

Bei Erreichen der Praxisphase durch Bestehen der Leistungsüberprüfung erhält der Anwärter seine volle Auftrittsberechtigung. Er kann sich eine Robe gegen Pfand leihen oder diese kaufen. Ebenso ist er verpflichtet, sich passende Chorkleidung (schwarze Schuhe, schwarze Hose und Chorshirt) anzuschaffen.

Es sind monatlich 6 Punkte zu erreichen mit einem Pflichtanteil von 5 Hauptproben.Hält der Anwärter seine Anwesenheitspflicht innerhalb der Stufe 4 nicht vollständig ein, rutscht der Betreffende in die Anwärterstufe 3 zurück. Die Survivorgesamtprobe an den Montagen wird Anwärtern nicht als Hauptprobe anerkannt.

Nach mindestens einem Monat und spätestens 3 Monaten wird die betreffende Stimmlage des Anwärters befragt und gemeinsam mit Chorleitung und Coaches über die Aufnahme abgestimmt. In der Regel erfolgt dann zeitnah die Aufnahme, hier wird allerdings der Zeitpunkt je nach Können und Vermögen, aber auch je nach stimmlichem Bedarf des Chores und einem passenden Anlass individuell entschieden.

Bei unklaren Fällen, d.h.:

Die Abstimmung innerhalb der Stimmlage endet mit einem negativen Ergebnis Ernste Bedenken seitens der Chor- oder pädagogischen Leitung wird es eine Aussprache mit dem Anwärter (bei Minderjährigen mit Elternteil), sowie Coaches, einem Vorstandsmitglied, pädagogischer Leitung und Chorleitung geben.

Bei Wiedereinstieg durchläuft der Betreffende nach einer Fehlzeit von mehr als 3 Monaten erneut die Anwärterzeit. Hier kann eine Verkürzung von seiten der Chorleitung / Pädagogischen Leitung empfohlen werden, so dass in bestimmten Fällen der Anwärter direkt in Stufe 2 oder 3 starten kann bei einer positiven Prognose hinsichtlich der Zuverlässigkeit, dem Sozialverhalten und dem musikalischen Vermögen.

Ruhend-Erklärung oder Beendigung der Mitgliedschaft bei den „Survivors“

Wenn ein Mitglied der Survivors aufgrund von zeitlichen Problemen bereits absehen kann, dass es schwierig wird, die Anwesenheitsregelung einzuhalten, kann der Betreffende ohne Fristsetzung und entstehende Kosten den Chor wechseln.

Eine Chorpause von 8 – 12 Wochen bei den Survivors ist ebenfalls zulässig, muss aber vor Antreten der Pause beim Vorstand und der Chorleitung angekündigt werden. Nach Beendigung der Chorpause muss der Betreffende damit rechnen, einen Leistungsnachweis zu erbringen. Das weitere Verfahren gilt dann wie oben beschrieben (Anwärterschaft). Sollte eine Chorpause aufgrund einer akuten, längeren Erkrankung notwendig sein, wird es zu Einzelfallregelungen kommen.

Zu einer befristeten Beurlaubung kommt es, wenn: Nachweisbar schulische Leistungen unter der Chorarbeit leiden. Der Betreffende wird solange von den Proben und Auftritten befreit, bis die Leistungen sich stabilisiert oder verbessert haben. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern. Aufgrund beruflicher Verpflichtungen außerhalb der Region nicht am Probenbetrieb teilgenommen werden kann Urlaube / Klassenfahrten etc. Mehr als 2 Monate Beitragsrückstände aufgelaufen sind. Hier spricht der Vorstand ein Proben- und Auftrittsverbot aus. Dies wird erst zurück genommen, wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen wurde und die Beiträge wieder gezahlt werden.

Zu einem vollständigen Ausschluss von den Proben und Auftritten der Survivors kommt es, wenn:

• • •

Die Anwesenheitszahlen (und damit das in den Proben zu erwerbende Können) über 12 Wochen bzw. 4 Auftritte hinweg nicht erreicht werden Mehr als 8 Wochen lang eine Teilnahme an Kleinauftritten von 15 % und weniger zu verzeichnen ist

Dem Chor und dem Verein sowie einzelnen Mitgliedern chorintern und -extern fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird (siehe Satzung des Prayers & Preachers e.V.). Dies kann in weiterer Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verein sowie jeglicher Vereinsveranstaltungen führen.

• Bei Beitragsrückständen von mehr als 3 Monaten, hier spricht der Vorstand den Ausschluss aus. Dies hat allerdings auch den Vereinsausschluss zur Folge (siehe Satzung des Glad(E) makers eV)

 

Privilegien eines Survivors

Jeder Survivor wird seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechend gefördert. Er hat das Recht, sich zudem seinem Vermögen entsprechend an der organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der gesamten Vereinsarbeit zu beteiligen sowie, so diese Möglichkeit eröffnet wird, sich auch künstlerisch über das gesangliche Maß hinaus einzubringen.

Bei teilnehmerbegrenzten Projekten und Vorhaben des Vereines erhalten (Stamm-)Survivor den Vorzug.

Erziehungsberechtigte haben das Recht, jederzeit Proben der Survivors zu besuchen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Regeln möglich, damit der Chor trotz Besuch konzentriert arbeiten kann: Bitte platzen Sie nicht in Proben rein, sondern nehmen Sie von Beginn an teil.

Beschränken Sie sich bitte auf eine Zahl von 2 Personen pro Familie. Bitte halten Sie während der Probe Ruhe, um konzentriertes Arbeiten ohne Ablenkung zu ermöglichen. Bei entsprechendem Können kann ein Survivor auch in anderen Chören bei Besetzungsproblemen aushelfen, so die Anwesenheit innerhalb der Survivorproben die Mindestanforderungen erfüllt hat und das Repertoire beherrscht oder zügig erlernt wird.

Jeder Survivor erhält das Recht, zu besonderen Anlässen (eigene Hochzeit, Taufe des eigenen Kindes oder Konfirmation) den Chor (so terminlich dies möglich ist) kostenfrei buchen zu dürfen. Sollte es sich dabei allerdings um einen Auftrittsort außerhalb der Region Bremerhaven handeln, muss für die entstehenden Zusatzkosten (Fahrtkosten, evtl Verpflegung, Übernachtung) aufgekommen werden.

Jeder Survivor hat das Recht, Hilfestellung auch über das eigentliche Singen hinaus erbitten zu können, und kann auf Hilfe zählen, so unsere Kapazitäten und Möglichkeiten dies erlauben. Sollte dies nötig sein, ziehen wir in Absprache mit dem Betreffenden auch Fachleute hinzu.

Auch Erziehungsberechtigte haben das Recht, jederzeit die pädagogische Leitung anzusprechen, wenn wir unterstützend tätig werden können oder sollen. Dies ist sowohl telefonisch als auch per Mail oder persönlich vor / nach den Proben möglich.

Zu besonderen Vereinsveranstaltungen (Feiern, Reisen etc.) haben Survivor ein Teilnahme- Vorrecht. Dazu zählen auch Konzertreisen anderer Gruppen und Chöre. Hinzu kommen bei vereinsinternen Fortbildungen Teilnahmemöglichkeiten zu besonderen Konditionen, die jeweils einzeln mitgeteilt werden.

 

Jeder Survivor hat das Recht, mit konstruktiven Ideen Probenarbeit und Chorleben weiter zu verbessern und mit motivierender Kritik für die Behebung von Unklarheiten etc. beizutragen.

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